Name und Sitz
Unter dem Namen " Source-Bodywork-Fachverband" besteht mit Sitz in Jona
ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB
Zweck
Der Hauptzweck besteht darin, die Interessen und Anliegen der praktizierenden
"Source Massage & Bodywork" Masseure zu vertreten.
Insbesondere wird folgendes angestrebt:
Den hochstehenden und professionellen Source Massagestil
durch die Qualitätssicherung seiner Mitglieder zu erhalten und zu fördern.
Voraussetzung
Wer die diplomierte klassische Massage, die Fussreflexzonen Massage oder die manuelle Lymphdrainage
Grundausbildung in der SOURCE Massage-Fachschule absolviert und bestanden hat, kann sich beim
" Source-Bodywork-Fachverband" anmelden.
Für den administrativen Aufwand wird eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 100.-- verrechnet.
Wenn jemand während des Kalenderjahres beitritt, wird der Mitgliederbeitrag anteilsmässig zum Jahr berechnet.
Aufnahme
Die Aufnahme in den Verband erfolgt auf schriftliche Anmeldung hin durch den Vorstand.
Ein ablehnender Entscheid muss nicht begründet werden.
Austritt
Der Austritt aus dem Verband kann unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist
auf Ende jedes Kalenderjahres erklärt werden.
Ausschluss
Mitglieder, welche ihren Pflichten nicht nachkommen oder gegen die ethischen Richtlinien
des Verbandes verstossen, können vom Vorstand ohne weitere Begründung ausgeschlossen werden.
Qualitätssicherung
Um eine kontinuierlich gute Qualität der Source Massage und Körperarbeit zu gewährleisten, muss jedes
Verbandsmitglied jährlich mindestens 16 Weiterbildungsstunden absolvieren.
Als Weiterbildung gelten alle Source Massage Kurse, medizinische Kurse und weitere methodenspezifische
Angebote von anerkannten Schulen. Bei Unklarheiten bitte beim Vorstand nachfragen.
Dieser entscheidet über die Kursanerkennung. Die Weiterbildungsnachweise müssen an die jährliche GV,
welche jeweils im November stattfindet mitgebracht werden, oder bis spätestens
Ende des Kalenderjahres an die zuständige Person der Qualitätssicherung eingesandt werden.
Allfällige zusätzliche Weiterbildungsstunden, welche im Vorjahr absolviert wurden, (mehr als die verlangten 20 Std.)
können ins aktuelle Kalenderjahr übernommen werden, bzw. bei trifftigen und dem Vorstand kommunizierten
Gründen auch im Folgejahr nachgeholt werden. Source-Practitioner, welche das 70. Lebensjahr erreicht haben
und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Source-Massage nachweisen können,
sind von der Weiterbildungspflicht befreit.
Organe
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
3. Der Revisor
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Verbandsorgan und findet mindestens einmal
jährlich, jeweils im November statt.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Es müssen folgende Ämter besetzt werden:
1. Präsident
2. Vizepräsident
3. Kassier
Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und vertritt den Verband nach aussen.
Der Vorstand trifft sich mindesten 4 mal im Jahr, um die Steuerung des Verbandes zu gewährleisten.
Verbandsmitglieder, welche sich aktiv in den Vorstand miteinbringen wollen, sind als Vorstandsbeisitz
an diesen Sitzungen willkommen.
Der Präsident beruft einmal jährlich die Mitgliederversammlung ein.
Ebenfalls können zwei der Vorstandsmitglieder eine Einberufung verlangen.
Für Wahlen und Abstimmungen gelten die Bestimmungen der Mitgliederversammlung.
Der Revisor muss die Jahresrechnung prüfen und der Mitgliederversammlung einen
Bericht über die finanziellen Mittel darlegen.
Die Amtsdauer im Vorstand soll mindestens 2 aufeinanderfolgende Jahre betragen. In Ausnahmefällen
kann der Vorstand eine andere Regelung treffen. Falls jemand unvorhergesehen ausfällt, wird eine
Stellvertretung gesucht.
Finanzen
Zur Deckung der Ausgaben wird pro Mitglied ein Jahresbeitrag von CHF 180.-- erhoben.
Dem Vorstand ( Präsident, Vizepräsident, Kassier und Protokollführer ) wird der Jahresbeitrag erlassen.
Die Mitgliederversammlung kann durch eine 2/3 Mehrheit diesen Betrag auch beliebig erhöhen oder mindern.
Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Erfolgt ein Beitritt eines Mitglieds im Laufe des Jahres, so erfolgt die Berechnung des
Jahresbeitrages für das laufende Jahr pro rata temporis (anteilsmässig).
Der Beitritt zum Source Bodywork Fachverband wird mit einer einmaligen Eintrittsgebühr von CHF 100.- berechnet.
Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Verbandes haftet ausschliesslich das Verbandsvermögen.
Jede persönliche Haftung der Verbands- oder Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Statutenänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der an der Mitgliederversammlung
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Für Fälle, welche nicht in den Statuten geregelt sind, gilt das Gesetz.